Raiffeisenbank am Kulm eG

Ein Mann arbeitet glücklich in seinem Garten

WachstumsGeld

Mit einem WachstumsGeld bei Ihrer Raiffeisenbank am Kulm eG setzen Sie auf wachsende Zinsen. Wir garantieren Ihnen einen steigenden Zinssatz für die nächsten 5 Jahre. Bereits nach 24 Monaten können Sie über das Guthaben teileweise oder im gesamten verfügen.

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    Planbar

    Die Laufzeit wird fest vereinbart.

    Verlässlich

    Der Zinssatz bleibt während der Laufzeit gleich.

    Sicher

    Es gibt es kein Risiko durch Kursschwankungen.

    Produktdetails

    Legen Sie Ihr Erspartes als Wachstumsgeld an. Bereits ab 5.000 Euro können Sie sich jährlich wachsende Zinsen sichern - ohne jedes Risiko. Bereits nach 24 Monaten können Sie über das Guthaben teilweise oder im gesamten verfügen.

    Konditionen für das WachstumsGeld Ihrer Raiffeisenbank am Kulm eG

    Mindestanlagebetrag 5.000 EUR

    Stand: Januar 2025
    Laufzeit in MonatenFestzinssatz p. a.
    1. Jahr1,50 %
    2. Jahr
    1,60 %
    3. Jahr
    1,70 %
    4. Jahr
    1,80 %
    5. Jahr
    2,00 %

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    Die passende Geldanlage für Ihre Bedürfnisse

    Beim Festgeld entscheiden Sie sich für eine sehr sichere Anlage mit festem Zinssatz. Sie können nicht so lange auf Ihr Geld verzichten? Lassen Sie uns gemeinsam die Alternativen prüfen, damit wir die Geldanlage finden, die zu Ihren Wünschen passt.

    Tagesgeld

    • Geld zwischenparken
    • Flexibel verfügen
    • Kein Kursrisiko
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    Fondssparplan

    • Sparziel erreichen
    • Ab 25 Euro monatlich
    • Jederzeit verfügbar
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    Wertpapiersparplan

    • Vermögen aufbauen
    • Ab 10 Euro monatlich
    • Große Fondspalette
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    FAQ zum Wachstumsgeld

    Kann ich das Wachstumsgeld vorzeitig kündigen?

    Wünsche können sich natürlich ändern. Wenn das Wachstumsgeld jedoch seit mindestens 24 Monaten läuft können Sie darüber teilweise oder im gesamten verfügen.

    Wann erhalte ich Zinsen?

    Die Zinsen werden jährlich, zusätzlich auf Ihrem Wachstumsgeld gutgeschrieben. 

    Was passiert mit der Festgeldanlage im Todesfall?

    Wenn der Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin verstirbt, wird das Wachstumsgeld auf die erbberechtigten Personen überschrieben.

    Was ist ein Freistellungsauftrag?

    Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

    Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer