Kündigungsgeld

Ihre Alternative zum Tagesgeld mit kurzfristiger Kündigungsfrist

Unser Kündigungsgeld ist eine gute Ergänzung oder sogar Ersatz zum Tages- oder Festgeld und bietet hohe Flexibilität bei attraktiven Konditionen.  

Das Kündigungsgeld macht für Sie Sinn wenn Sie auf folgende Punkte Wert legen:

  • Rendite : mittel
  • Sicherheit : gut
  • Verfügbarkeit : mittel

Was ist das Kündigungsgeld?

Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage. Die Laufzeit ist unbefristet. Die Kündigungsfrist beträgt 35 Tage, in dieser Zeit ist Ihr Geld fest gebunden. Am Ende der Kündigungsfrist können Sie dann sofort wieder auf Ihr Guthaben (oder einen Teilbetrag) zugreifen.

 

Vorteile im Überblick

  • Verfügbarkeit (Kündigung ganz oder teilweise in 35 Tagen)
  • Sicher (Anlage ohne Kursschwankungen in der Einlagensicherung)
  • Flexibel (Zuzahlungen möglich)
  • Verzinsung (automatische Anpassung an den aktuellen Marktzins)

Produkteckdaten

   
Währung EUR
Anlagebetrag Min. - Max. 10.000,00 - 500.000,00 EUR
Verfügbarkeit Verfügungen sind mit einer Kündigungsfrist von 35 Tagen möglich
Zuzahlungen jederzeit möglich

Konditionen

Details  
Zinsbindungsart variabel
Zinszahlungsrhythmus zum Quartalsende
Zinsverwendung Zuschlag der Zinsen zum Kapital
Staffelzins  
Zinssatz ab 10.000,00 Euro 0,770 %
Zinssatz ab 50.000,00 Euro 1,020 %
Zinssatz ab 100.000,00 Euro 1,280 %

Aktualität 25.09.2023

Häufige Fragen zum Kündigungsgeld

Wie schnell komme ich an mein Geld?

Sie können das Kündigungsgeld - ganz oder in Teilbeträgen - täglich kündigen. Nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist können Sie über Ihr Erspartes verfügen.

Die Kündigungsfrist beträgt 35 Tage.

Sind Zuzahlungen möglich?

Ja, Sie können einen Einmalbetrag anlegen und jederzeit Zuzahlungen vornehmen.

Wann werden die Zinsen gutgeschrieben?

Die Zinsen werden monatlich berechnet und auf das von Ihnen gewählte Referenzkonto in unserem Hause gutgeschrieben.

Was passiert, wenn ich den Mindestanlagebetrag von 10.000,00 Euro unterschreite?

Grundsätzlich ist ein Unterschreiten des Mindestanlagebetrages von 10.000 Euro aufgrund einer Teilverfügung möglich. Jedoch werden auf den noch verbleibenden Restbetrag keine Zinsen mehr vergütet.