Sonderaktion: Sparbrief

Der Sparbrief ist eine festverzinsliche Bankeinlage ohne Kursrisiko.

Am Ende der Laufzeit erfolgt automatisch ohne Kündigung die Rückzahlung. Für die gesamte Laufzeit erhalten Sie eine feste Verzinsung, die jeweils nachträglich zum 31.12. eines jeden Jahres und bei Fälligkeit ausgezahlt wird.

Unabhängig von der Entwicklung des Geld- und Kapitalmarktes weist Ihr eingezahltes Kapital durch die Zinsen stets eine positive Entwicklung auf.

Die Raiffeisenbank am Kulm eG stärkt durch die nachrangige Einlage ihre Eigenmittel. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle einer Liquidation oder der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt (Nachrang).

Produktinformationen

Anlagesumme

ab 25.000 Euro bis maximal 250.000 Euro

Zinszahlung

jährlich zum 31.12. und bei Fälligkeit

Laufzeit

Wahlweise bis:

31.12.2029 (unter 7 Jahre)

oder

31.12.2032 (unter 10 Jahre)

Zinssatz

Festzins in Höhe von:

3,00 % p. A.

 

Der Sparbrief bietet Ihnen folgende Vorteile:

 

  • Fester Zins für die gesamte Laufzeit
  • Jährlichen Zinsertrag
  • Direkt bei Ihrer Raiffeisenbank am Kulm eG
  • Kein Kurs- bzw. Währungsrisiko
  • Keine Kosten

 

Einlagensicherung und Institutsschutz

Bonitäts- und Nachrangrisiko

Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.

Institutsschutz/Einlagensicherung

Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE) angeschlossen. Diese institutsbezogenenAls institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben. (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sind auch nachrangige Einlagen mittelbar geschützt. Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder der durch die BVR-ISG gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVRSE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.

Kursrisiko/Zinsänderungsrisiko

Die nachrangige Einlage weist kein Kursrisiko auf. Der Zinssatz ist fest vereinbart. Dies gilt sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Marktzinsen.

Fremdwährungsrisiko

Die nachrangige Einlage weist kein Fremdwährungsrisiko auf, da die Anlage auf Euro lautet.

 

Verfügbarkeit

Die nachrangige Einlage ist am Ende der Laufzeit ohne Kündigung verfügbar. Eine vorzeitige Verfügung, die Abtretung des Rückerstattungsanspruchs und dessen Aufrechnung gegen Forderungen der Bank sind ausgeschlossen.